Großhartpenning darf wachsen
Bauausschuss will Baurecht für mehrere Einfamilienhäuser schaffen
Holzkirchen – Am Ortsrand von Großhartpenning an der Piesenkamer Straße sind mehrere neue Einfamilienhäuser geplant. Der Bauausschuss ebnet diesem Ansinnen nun den Weg: Das Gremium hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan 105 für das Gebiet an der Tölzer Straße um die betreffenden fünf Grundstücke zu erweitern und damit für alle Baurecht zu schaffen.
Die Flächen liegen am Ortsrand von Großhartpenning, südlich der Tölzer Straße und östlich der Piesenkamer Straße, über die vier der geplanten Parzellen auch erschlossen werden sollen. Auf zwei der Grundstücke besteht nach Ansicht des Landratsamts bereits Baurecht, weil sie dem Innenbereich zuzurechnen sind. Die Eigentümer hätten geerbt und wollten dort nun Wohnraum für sich selbst schaffen, erläuterte Bürgermeister Christoph Schmid (CSU) im Bauausschuss den Sachverhalt. Zwei weitere Grundstücke und eine benachbarte Fläche eines weiteren Eigentümers, der zwischenzeitlich ebenfalls einen Bauwunsch angemeldet hat, liegen allerdings im Außenbereich. Um dort Baurecht zu schaffen, muss die Marktgemeinde diese erst dem Bebauungsplan zuschlagen.
Jessica Schröder von der Bauamt-Verwaltung erläuterte, dass von den Bauwerbern niemand „hochtrabende Geschossbaupläne“ verfolge. Damit entkräftete sie mögliche Bedenken, die auf das Erscheinungsbild Großhartpennings abzielen. Die Eigentümer stellen sich jeweils ein neues Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung in ortsüblichem Baustil und einer sich in den Bestand einfügenden Grundfläche vor.
Martin Taubenberger (FWG) begrüßte die Pläne der Bauwerber. „Wenn Einheimische schon das Glück haben zu erben, dann kann man das machen“, fand er. Und auch Schmid betonte, er wolle, dass die nächste Generation Holzkirchner hier wohnen könne. Der Bauausschuss hat die Änderung des Bebauungsplans mit einstimmigem Beschluss – unter Ausschluss von Hubert Müller (FWG) als persönlich Beteiligtem – auf den Weg gebracht.
[Merkur, 01.04.2021]