Das Genossenschaftsprinzip

Die Wohnungsgenossenschaft hat das Ziel, preisgünstigen Wohnraum für ihre Mitglieder zu schaffen. Wohnungseigentümer ist die Genossenschaft. Die Genossenschaft wiederum gehört den Mitgliedern, welche in der Regel auch die Bewohner sind. So bezieht sich das Miteigentum der einzelnen Mitglieder nicht nur auf die genutzte Wohnung, sondern auf das Wohnungsunternehmen insgesamt, also auch auf gemeinsam genutzte Räume oder Freiflächen.

Jedes Mitglied kauft bei Eintritt Genossenschaftsanteile, die bei Austritt aus der Genossenschaft wieder zurückgezahlt werden. Damit hat jedes Mitglied in der Mitgliederversammlung genau eine Stimme. Die Anzahl der gekauften Genossenschaftsanteile spielt dabei keine Rolle.

Mieter einer Genossenschaftswohnung kann nur werden wer Mitglied ist. Abhängig von der Wohnungsgröße sind Eigenanteile zu kaufen. Die Summe der Anteile und der Rücklagen bildet die Basis des Geschäftes, um Projekte zu finanzieren.

Vorteil ist, dass jedes Mitglied mit seinem Dauernutzungsvertrag ein lebenslanges Wohnrecht in der Genossenschaft hat. Eigenbedarfskündigungen gibt es nicht. Außerdem ist die Genossenschaftswohnung sicher, weil sie vor Verkauf geschützt ist. Darüber hinaus erfolgt durch einen Prüfungsverband eine jährliche Überprüfung der Genossenschaft.

Somit helfen sich die Mitglieder einer Wohngenossenschaft selbst. Was einer allein oft finanziell oder organisatorisch nicht schaffen kann, gelingt in der Gemeinschaft. Durch gegenseitige soziale und wirtschaftliche Förderung kann eine tragfähige und nachhaltige Balance zu Gunsten aller entstehen – die Generationen hält.