ePetition: Reformierung des Mietspiegels
1974 wurde der Mietspiegel eingeführt. Damals wurden noch alle Mietverträge mit einbezogen. Inzwischen bildet der Mietspiegel nur noch die Neuvermietungen und Mieterhöhungen der letzten 4 Jahre ab, also nur einen Teil der Mieten – und zwar die teuersten. Dieser Mietspiegel ist dann die Grundlage für die nächste Mieterhöhung und treibt die Preisspirale mit an.
Mit dieser Petition soll eine Änderung des § 558 Abs. 2 BGB erreicht werden, mit dem Ziel, dass alle Bestandsmieten einer Stadt/Gemeinde in die Berechnung der Mieten einbezogen werden (Erweiterung in zeitlicher und gegenständlicher Hinsicht). Unterzeichnet die Petition bis zum 7. Mai!
Link zur Petition:https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_03/_21/Petition_92449.mitzeichnen.html