22 Sep

Ortsbezug als Eingangskriterium

Der Immobilienmarkt steht unter Druck, findet die Holzkirchner SPD. Daher wünscht sich die Fraktion, den Ortsbezug als Eingangskriterium bei der Vergabe von kommunalen Wohnungen einzuführen. Sei dies erfüllt, könnten andere Gesichtspunkte, vor allem soziale, zum Tragen kommen.

Holzkirchen – SPD-Gemeinderat Simon Ammer macht sich Sorgen: „Wir haben einen heißgelaufenen Wohnungsmarkt in der gesamten Metropolregion, den wir nicht steuern können“, mahnt er. Daher sei es wichtig, dass die Kommune auf lokaler Ebene eingreife. „Wir wollen weiteren kommunalen Wohnungsbau bauen.“ Insofern sei es wichtig, im Vorfeld Kriterien festzustecken.

Aus diesem Grund hatte Ammer im Namen der SPD-Fraktion einen Antrag zu den Vergabekriterien bei kommunalen Wohnungen eingereicht. Damit beschäftigte sich jetzt der Holzkirchner Hauptausschuss.

Bezahlbarer Wohnraum sei eine der größten Herausforderungen für die Zukunftsfähigkeit des Ortes, heißt es im Antrag. Ein wesentliches Instrument, um diesen dauerhaft vorzuhalten, „stellt die Vermietung gemeindeeigener, kommunaler Wohnungen dar“. Derzeit existiert in den Augen der SPD kein funktionierender Mechanismus, der sicherstellt, dass die vom Markt mit Steuergeldern gebauten oder erworbenen Wohnungen Bürgern mit einem klaren Ortsbezug zugutekommen. Stattdessen würden günstige Wohnungen durch den Wohnungsmarkt im Großraum München aufgesogen. Als Beispiel nennt die SPD die acht Wohnungen im Sommerfeld, die für die freie Vermietung bestimmt seien. „Diese wurden überwiegend nicht an Personen mit einem bestehenden Bezug zu unserer Gemeinde vermietet“, so die SPD.

Das Etablieren eines Ortsbezugs als grundlegendes Eingangskriterium bei der Vergabe kommunaler Wohnungen sei „längst überfällig“. Ist dieses erfüllt, könnten weitere, soziale Gesichtspunkte beachtet werden.

Als Vorbild zog die SPD den Kriterienkatalog der Gemeinde Oberhaching heran. Dort gilt der Ortsbezug als erfüllt, wenn jemand seit fünf Jahren seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde hat. Oder er gilt für Rückkehrer, deren Wegzug nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.

Bürgermeister Christoph Schmid (CSU) meinte: „Die Kriterien waren schon da.“ Und: „Wir haben ja nicht an den Höchstbietenden vergeben.“ Er ließ Kämmerer Dominik Wendlinger einen Rückblick vortragen. Demnach habe der Gemeinderat Ende 2018 und Anfang 2019 Beschlüsse dazu gefasst. Damals ging es vorwiegend um die beiden gemeindlichen Mehrfamilienhäuser am Sommerfeld, wo insgesamt 16 Wohnungen entstanden. Zum einen einigte sich das Gremium darauf, acht davon an gemeindliche Mitarbeiter zu vergeben. Die restlichen sollten frei vermietet werden – allerdings unter Beachtung eines Kriterienkatalogs und eines Punktesystems.

Zum Beispiel gab es Punkte nach Einkommen, Kindern, Behinderung oder Härtefall. Diese Bedingungen galten laut Schmid auch für Wohnungen, die für Rathausangestellte reserviert waren. Das Kriterium Ortsbezug sollte ebenfalls mit einfließen, indem es pro fünf Jahre aktueller Wohnsitz in Holzkirchen je einen Punkt dazu gab. Tatsächlich sei hier aber der Andrang von Einheimischen nicht so groß wie erwartet gewesen, so Schmid. Zum anderen entschied der Gemeinderat damals, dass man 2021 die Vereinbarung noch mal prüfen möchte. Insofern ist in Schmids Augen der SPD-Antrag jetzt überflüssig. Laut Schmid gehören der Gemeinde rund 150 Wohnungen. Die Kriterien gelten bei Neuvermietung für alle.

Elisabeth Dasch (SPD) kritisierte, dass durch die Rathausmitarbeiter viele Externe hergezogen seien. Es sei die Intention des Gemeinderats gewesen, Wohnungen für Mitarbeiter zu reservieren, konterte Schmid.

Sebastian Franz (CSU) betonte, dass der Ortsbezug seit jeher ureigenes Thema von CSU und FWG sei. Trotzdem konnte er dem SPD-Antrag so nicht zustimmen – weil er sich an den Details störte. Am Schluss empfahl der Ausschuss dem Gemeinderat, die Verwaltung damit zu beauftragen die Vergabe-Kriterien 2021 – mit besonderem Fokus auf den Ortsbezug – noch mal genauer anzuschauen.

[Merkur, 22.09.2020]