Nachverdichtung möglich machen
Holzkirchen – Die ganze Vielfalt der Holzkirchner Bebauungsgeschichte sei dort zu sehen, sagt Holzkirchens Bürgermeister Christoph Schmid (CSU). Gemeint ist das Areal zwischen der Rosenheimer Straße und den Bahngleisen, am Ortsausgang Richtung Föching nach dem Bahnübergang. Dort stehen Geschossbauten neben Einfamilien- und Doppelhäusern. Und es besteht teilweise Potenzial zur Nachverdichtung, wie aus Schmids Erläuterungen deutlich wurde. Aus diesem Grund hat der Bauausschuss des Holzkirchner Gemeinderats nun den Weg für eine Änderung des entsprechenden Bebauungsplans freigemacht.
Der Bebauungsplan ist der älteste in Holzkirchen, die erste Fassung stammt aus dem Jahr 1963. Um die Nachverdichtung städtebauverträglich zu gestalten, hatte sich die Marktgemeinde die Expertise des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) eingeholt. Der PV berät seine Mitglieder laut Website in allen Fragen der Ortsplanung.
Eigentlich hätte Architektin Anna-Maria Martin vom PV per Videoschalte an der Ausschusssitzung teilnehmen sollen. Da dies aus technischen Gründen nicht funktionierte, übernahm Schmid selbst, zusammen mit Isabella Britze von der Bauamt-Verwaltung, die Vorstellung des Planungsstandes. Demnach wurde das Gebiet im Norden Holzkirchens in drei Bereiche aufgeteilt. Während der Bereich östlich der Rosenheimer Straße bis hin zu den Bahngleisen (Strecke Holzkirchen – Rosenheim) bereits eine hohe Baudichte aufweist, besteht insbesondere für den nordwestlichen Bereich des Areals, zwischen Lindenstraße und Birkenstraße, Potenzial für Nachverdichtung.
„Da kommt ein Generationenwechsel auf uns zu“, erläuterte Schmid und zielte damit auf einen veränderten Wohnbedarf ab. Dieser entsteht, wenn die Nachkommen der bisherigen Bewohner eigenen Wohnraum in dem Areal benötigen. Es werde beispielsweise nötig, so Schmid, die zulässigen Wandhöhen zu verändern. Laut Beschlussvorlage sollen bei den Nachverdichtungsmaßnahmen das Ortsbild geschützt, die Grundeigentümer gleichbehandelt und Mehrbelastungen vermieden werden. Wie Britze ergänzte, sollen im nächsten Schritt die Bewohner des Gebietes informiert werden.
Eine Änderung des Bebauungsplans, die die Bauamt-Verwaltung anstrebt, betrifft die Änderung der sogenannten Grundflächenzahl (GFZ). Damit wird angegeben, wie groß die Fläche eines Grundstücks ist, die bebaut werden darf. Für den nordwestlichen Teil des Areals habe der Planungsverband eine GFZ von 0,3 vorgeschlagen. Dies erlaube eine deutliche Nachverdichtung, wie es in der Beschlussvorlage heißt.
Wolfgang Huber (SPD) fragte, ob nicht auch im Gebiet westlich der Rosenheimer Straße Nachverdichtungspotenzial bestehe. Das läge an den Eigentümern, erwiderte Schmid und ergänzte, dass die Gemeinde selbst dort keine Grundstücke besitze. Einstimmig nahm der Bauausschuss den Vorschlag der Verwaltung an, wonach der Bebauungsplan 1 seine nun 15. Änderung erfährt.
[Merkur, 19.05.2021]