30 Dez.

„Besserer Schutz vor wucherischen Mietpreisen“

Landkreis – Sechs Gemeinden aus dem Landkreis Miesbach haben sich für eine Aufnahme in die Mieterschutzverordnung bemüht. „Alle Gemeinden wurden berücksichtigt“, heißt es nun aus dem Büro der Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU).

Ab Neujahr gilt die Mietpreisbremse somit für 13 der 17 Städte und Gemeinden im Landkreis Miesbach. Neu hinzugekommen sind Weyarn, Tegernsee, Kreuth, Bad Wiessee, Gmund und Schliersee. Für die bereits vorher aufgenommenen Städte und Gemeinden Fischbachau, Hausham, Holzkirchen, Irschenberg, Miesbach, Otterfing und Rottach-Egern wurde sie verlängert.

Kein angespannter Wohnungsmarkt gilt nach dem Gutachten des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU) indes für Bayrischzell, Waakirchen, Warngau und Valley – in diesen Gemeinden gilt die neue Mietpreisbremse nicht.

Das Gutachten hatte das bayerische Justizministerium in Auftrag gegeben. Die sechs neu aufgenommenen Kommunen hatten sich – anders als die vier verbleibenden – für die Aufnahme in die Mieterschutzverordnung mit Stellungnahmen bemüht.

Laut der Mitteilung aus dem Büro der Landtagspräsidentin hatte sich Aigner im Vorfeld beim bayerischen Justizminister Georg Eisenreich (CSU) „für die Berücksichtigung der Bewerber stark gemacht“. Der Siedlungsdruck aus München in den Landkreis nehme weiter zu. „Diese hohe Nachfrage und die damit einhergehende Verknappung von Wohnraum treibt auch die Mietpreise immer weiter in die Höhe“, sagt die Landtagspräsidentin. „Mieten müssen erschwinglich bleiben, damit sich auch Einheimische das Wohnen leisten zu können – gerade, weil das Preisniveau in unserer Region ohnehin sehr hoch ist.“

Eisenreich erklärt in einer Mitteilung des Justizministeriums: „Menschen mit normalen Einkommen, Senioren und Familien müssen sich das Leben in den Ballungsräumen weiter leisten können.“ Die Mietpreisbremse sei ein dafür wichtiges Mittel. Sie gelte künftig in 203 Städten und Gemeinden Bayerns – ein Anteil von rund zehn Prozent der 2056 bayerischen Gemeinden, wie Eisenreich erklärte. Einsehbar ist die Liste der Gemeinden unter www.justiz.bayern.de/minis terium/gesetzgebung.

Mit dem neuen Gutachten der IWU seien 68 Kommunen neu aufgenommen worden, in 27 Gemeinden habe sich der Wohnungsmarkt verbessert. Die Gemeinden, kommunale Spitzenverbände und Interessensverbände seien zuvor zu einer Aufnahme in die Mieterschutzverordnung angehört worden. Die Gemeinden hätten dabei Gelegenheit gehabt, sich zu äußern, um aufgenommen oder aus der Verordnung herausgenommen zu werden.

Neben der ab 1. Januar geltenden Mieterschutzverordnung fordert Eisenreich die neue Bundesregierung dazu auf, einen bereits vorgelegten Gesetzentwurf umzusetzen. Der soll etwa Bußgelder von bis zu 100 000 Euro bei Wuchermieten ermöglichen. „Ein besserer Schutz vor wucherischen Mietpreisen ist dringend notwendig“, sagt Eisenreich. Zwar handle „die große Mehrheit der Vermieter“ verantwortungsvoll. „Aber schwarze Schafe unter den Vermietern verdienen keinen Schutz.“

Das gilt für Mieten

Mietpreisbremse: Wenn Bestandswohnungen neu vermietet werden, darf die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Abgesenkte Kappungsgrenze: Bei bestehenden Mietverhältnissen darf die Miete binnen drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent (statt 20 Prozent) und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus erhöht werden. Kündigungssperrfrist: Bei der Umwandlung in Wohnungseigentum kann der Käufer von vermietetem Wohnraum dem Mieter erst zehn Jahre (statt drei Jahre) nach Verkauf wegen Eigenbedarfs kündigen. 

[Merkur, 30.12.2021]