17 Jul

Nachverdichtung nicht zu kleinteilig

Holzkirchen – Der Bebaubungsplan Nummer 1, seines Zeichens der älteste in Holzkirchen, scheint einer der kompliziertesten seiner Art zu sein. Das jedenfalls wurde in der jüngsten Bauausschuss-Sitzung deutlich. Um im Nordosten, zwischen Rosenheimer Straße und der Bahnlinie nach Rosenheim, Nachverdichtung zu ermöglichen, will die Marktgemeinde den Bebauungsplan vereinfachen. Die 40 000 Quadratmeter werden dafür in Zonen eingeteilt, in denen unterschiedliche Vorgaben gelten sollen. Der Ausschuss billigte den Entwurf, der nun in seine erste Auslegungsphase gehen kann.

Wie Anna-Maria Martin vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) in ihrer Präsentation erklärte, soll der Charakter der Siedlung gewahrt bleiben. Die neuen Zonen unterscheiden sich bei den Vorgaben zur Mindestgröße der Grundstücke, die zwischen 300 und 500 Quadratmetern liegt. Man wolle damit eine kleinteilige Parzellierung verhindern, erläuterte Holzkirchens Bürgermeister Christoph Schmid (CSU). Möglich bleibt aber, so wurde deutlich, eine Teilung über den Grundbucheintrag oder durch den Bau von Mehrfamilienhäusern. Hinzu kommen Vorgaben zur maximalen Anzahl der Wohneinheiten; die Spanne reicht von zwei bis sechs Einheiten. Neu sei ebenfalls, so Architektin Martin, dass Vorgartenzonen definiert sind, die unbebaut bleiben müssen. Der Grünstreifen zwischen Linden- und Buchenstraße wird als solcher geschützt.

In den Entwurf flossen auch die Ergebnisse einer Bürgerinformation ein. Isabella Britze vom Holzkirchner Bauamt berichtete, dass es Ängste in der Bevölkerung gebe, dass die Wiese im Osten des Gebiets bebaut werden könnte. Das sei aber nicht vorgesehen, versicherte sie.

Nicht alle Gemeinderäte überzeugte der Entwurf. Robert Wiechmann (Grüne) fragte, ob man dadurch nicht mehr Verwaltungsaufwand schaffe. Man könnte den Bebauungsplan auch einfach aufheben und Nachverdichtung anderweitig ermöglichen, so Wiechmann. Zudem kritisierte er, dass das Potenzial zur Nachverdichtung auf dem Grundstück des ehemaligen Forstamtsgebäudes zwischen Erlenstraße und Rosenheimer Straße nicht ausgeschöpft werde. Stadtplanerin Martin argumentierte, dass der Bebauungsplan helfe, den Charakter einer Siedlung zu wahren. Zum Forstamtsgebäude sagte sie, dass es ein städtebauliches Ziel sei, nicht näher an die Rosenheimer Straße heranzurücken.

Martina Schweighofer (CSU) kritisierte die aus ihrer Sicht strengen Vorgaben zur Gestaltung der Grundstücke: „Schade, dass man da nicht mehr Freiheiten für die Eigentümer zulässt.“ Sandra Weinmann vom Bauamt betonte hierzu, dass ein strukturierter Bebauungsplan hilfreich für die Bearbeitung von Bauanträgen sei.

Wolfgang Huber (SPD) fragte, ob der Bebauungsplan eine Handhabe gegen die „Vorgärten des Grauens“ sei. Damit bezog er sich auf die mancherorts gängigen Steingärten. Dazu erklärte Bürgermeister Schmid, dass man dieses Thema über die Einfriedungssatzung „einheitlich für das gesamte Ortsgebiet“ regeln wolle.

Gegen den Entwurf stimmten die Ausschussmitglieder Wiechmann und Michael Wohlschläger (CSU). ANDREAS WOLKENSTEIN

[Merkur, 17.07.2021]