20 Okt

Gesundheitsamt tadelt Wohnquartier

Wende im Planverfahren für das Wohnquartier zwischen Tölzer Straße und Baumgartenstraße: Einen zweiten Bauabschnitt wird es nicht geben. Ob das die Kritiker besänftigt, ist fraglich: Das Gesundheitsamt spricht von „billiger Bebauung“.

Holzkirchen – Noch bis 25. Oktober haben Behörden und Bürger die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum geplanten Wohnquartier zwischen Tölzer Straße und Baumgartenstraße abzugeben. Bereits im Zuge der frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden hatte es Einsprüche gehagelt.

Jetzt ist klar: So wuchtig wie ursprünglich geplant, wird es nicht. Wie aus den Unterlagen zur laufenden Auslegung hervorgeht, wird es keinen zweiten Bauabschnitt geben. „Die bauliche Entwicklung auf den östlichen Grundstücken, vormals Bauabschnitt II, wird nicht weiterverfolgt“, heißt es im Anschreiben an die Behörden und Träger öffentlicher Belange. Damit fallen etwa 90 Wohnungen, Gewerbeeinheiten in den Erdgeschossen an der Tölzer Straße, zwei Tiefgaragen und deren Zufahrten an der Holzstraße komplett weg. „Der betroffene Grundeigentümer hat sich entschieden, seine Landwirtschaft aktiv weiter zu betreiben“, teilte Gemeindesprecherin Annika Walther auf Nachfrage mit. Deshalb habe man eine Festsetzung im Bebauungsplan getroffen, die ihm das langfristig ermögliche.

Wie berichtet, war ursprünglich vorgesehen, das fast vier Hektar große Areal in zwei Bauabschnitten zu entwickeln. Im ersten sollten 140 Wohnungen, ein Supermarkt und eine Kita für mehr als 100 Kinder entstehen. Der zweite sollte erst realisiert werden, wenn die Landwirtschaft im Nordosten des Gebiets nicht mehr aktiv ist. Da dieser Fall nun offenbar nicht eintreten wird, bleibt es bei einem Bauabschnitt.

Den Kritikern dürfte das jedoch keinen Wind aus den Segeln nehmen. Hatten sie doch bereits allein die Dimension des ersten Bauabschnittes als problematisch erachtet. So hatte zum Beispiel die FWG-Fraktion dem Billigungsbeschluss im Sommer nicht zugestimmt, weil sie die Sorge vor einem Verkehrskollaps teilt.

Auch die kritische Stellungnahme des Gesundheitsamt des Landkreises im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung bezieht sich auf das Vorhaben grundsätzlich. So ist in den derzeit ausliegenden Unterlagen unter anderem zu lesen: „Es stellt sich die Frage, ob sich das Gebiet aufgrund der Verlärmung überhaupt für eine Wohnnutzung eignet. Die Einrichtung eines Kindergartens in direkter Nähe zu einer der am stärksten befahrenen Straßen des gesamten Landkreises ist als Planungsfehler zu bezeichnen und sollte dringend überarbeitet werden.“

Außerdem kritisiert das Gesundheitsamt – neben fehlender Barrierefreiheit – eine „viel zu dichte Bebauung“ und die damit verbundene Versiegelung von Flächen, die vor dem Hintergrund des Klimawandels problematisch sei. „Durch die Bebauung wird die Zirkulation gestört, was zum Hitzestau führt.“ Bereits jetzt sei Holzkirchen die größte versiegelte Fläche im Landkreis. „Nun auch noch die großzügige zentrumsnahe Grünfläche komplett einer Bebauung zu opfern, verschärft diese Problematik ungemein.“ Das Gesundheitsamt rät daher, die Bebauung aufzulockern und dafür mehr Grünflächen zu schaffen. „Zusammenfassend empfiehlt das Gesundheitsamt die Schaffung von Lebens- und Wohnräumen, die gesundheitsförderlich sind. Die bestehende Planung scheint mehr dem Ziel einer möglichst dichten, billigen Bebauung zu dienen.“

Die Gemeinde Holzkirchen sieht das anders: „Der Planungsentwurf zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum und sozialer Infrastruktur ist aus Sicht der Marktgemeinde städtebaulich zielführend“, teilte Gemeindesprecherin Annika Walther auf Nachfrage mit. Die bauliche Dichte sei im Einklang mit dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und lehne sich an die Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete der Baunutzungsverordnung an.

Ob der Planentwurf im Zuge des weiteren Verfahrens noch mal angepasst werden muss, ist noch unklar. Die Auslegung laufe, die Prüfung und Abwägung aller dann eingegangenen Äußerungen stehe noch aus, so Walther.

[Merkur, 20.10.2023]