Eine andere Idee, günstigen Wohnraum zu schaffen, hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung abgelehnt. Die Bürgerinitiative „Gemeinsam anders wohnen“ hatte gefordert, dass der Markt seine Grundstücke künftig nicht mehr verkauft, sondern in Erbpacht vergibt. So könne sich die Gemeinde über einen Zeitraum von mindestens 80 Jahren Einfluss sichern, etwa auf die Miethöhe. Holzkirchner mit mittlerem Einkommen, so die Idee, müssten damit keinen teuren Grund kaufen.
Den Gemeinderat überzeugte die Idee nicht. Man wäre durch eine pauschale Festlegung auf Erbpacht nicht mehr flexibel. Es gebe weitere Instrumente, Wohnraum zu schaffen, etwa durch eine mit dem Bauwerber festgelegte Mietpreisbindung. „Schade“, findet Sebastian Oppermann von der Bürgerinitiative. „Mit der Erbpacht hätte die Gemeinde 80 Jahre lang Einfluss haben können.“ Bei vertraglichen Regelungen könnte der Mietpreis etwa nur für 20 bis 30 Jahre festgeschrieben werden.
Bezahlbarer Wohnraum ist
knapp in Holzkirchen. Nun will die Marktgemeinde bei der Schaffung neuer Wohnungen
einen Weg gehen, der bayernweit einzigartig ist. Fraglich ist jedoch, ob die
Regierung von Oberbayern mitspielt.
Holzkirchen – Wer in Holzkirchen eine Wohnung mieten will, muss laut aktuellen Erhebungen fast 13 Euro pro Quadratmeter berappen. Das kann sich nicht jeder leisten.
Zwischen Heignkamer Straße, Am Ackerrain und Flachsfeldstraße will die Gemeinde nun günstigen Wohnraum schaffen – und wählt einen ungewöhnlichen Weg: Statt selbst zu bauen, will sie fertige Wohnungen zum Herstellungspreis kaufen. Die Idee hatte Christoph Schmid, Fraktionsvorsitzender der CSU. Er verspricht sich davon eine rasche Umsetzung des Baus. „Wenn wir jedes Gewerk ausschreiben müssen, dauert das ewig. Lassen wir den Bau dagegen in einem Guss vom Bauwerber realisieren, hat das viele Synergieeffekte.“
Hintergrund ist, dass der Eigentümer der fast 5000 Quadratmeter großen Fläche auf dem Grundstück sechs Mehrfamilienhäuser samt Tiefgarage bauen will. Schon 2018 hatte er eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans beantragt, die Gemeinde beschloss daraufhin die Umwandlung in ein reines Wohngebiet. Bisher war das Areal zweigeteilt: Entlang der Gleise (und der Straße), wo jetzt die Wohnhäuser gebaut werden sollen, war nur Gewerbe zulässig. Nur die Bauzeile dahinter war für Wohnen vorgesehen.
Weil eine solche Änderung langfristig mehr Verkehr und einen höheren Bedarf an Kita-Plätzen bedeutet, müssen Bauwerber in der Regel einen Teil der Fläche an die Kommune abtreten – als Gegenleistung für diese Infrastrukturlast. Zu einem Preis, der günstiger ist als der Quadratmeterpreis nach der Umwandlung in Baugrund. Die Gemeinde verkauft den Grund dann weiter oder bebaut ihn selbst.
Schmid schlug vor, statt Grund einen Teil der Wohnungen zu erwerben, die der Bauwerber baut. „Zum Gutachterpreis“, sagt Schmid. Der Preis müsste widerspiegeln, dass die Gemeinde an der Wertsteigerung des Grunds durch die Umwandlung in ein Wohngebiet beteiligt ist. Der Bauwerber würde beim Verkauf an die Gemeinde praktisch keinen Gewinn machen, müsste seine Baukostenkalkulation offenlegen. Laut Schmid habe der Bauwerber bereits Zustimmung signalisiert. „Bis die Bagger rollen können, vergehen eineinhalb bis zwei Jahre“, schätzt Schmid.
Die Idee steht und fällt jedoch mit der Zustimmung durch die Regierung von Oberbayern. Juristen müssen klären, ob das Vorgehen vergaberechtlich möglich ist. „Wir sind hier Vorreiter einer Idee, die es bisher in Bayern nicht gibt“, sagt Bürgermeister Olaf von Löwis (CSU). Außerdem sei zu klären, ob für den Kauf der Wohnungen Fördergeld fließen könnte.
Der Gemeinderat hat bereits grünes Licht gegeben. „Ich kann das nur unterstützen. Ein interessantes Modell, Wohnungen zum Einkaufspreis zu erwerben“, fand Ulrike Küster (Grüne). Auch die SPD stimmte zu – „unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde an der Wertsteigerung von mindestens 100 Prozent beteiligt ist“, erklärte Hans Putzer (SPD). Darauf werde seine Fraktion achten. Seine Fraktionskollegin Elisabeth Dasch sagte: „Ich hoffe, dass die Regierung zustimmt.“ Hubert Müller (FWG) dagegen sieht die Umwandlung in ein Wohngebiet kritisch. Er fürchtet Lärmbelästigung durch die nahen Bahngleise.
1974 wurde der Mietspiegel eingeführt. Damals
wurden noch alle Mietverträge mit einbezogen. Inzwischen bildet der Mietspiegel
nur noch die Neuvermietungen und Mieterhöhungen der letzten 4 Jahre ab, also
nur einen Teil der Mieten – und zwar die teuersten. Dieser Mietspiegel ist dann
die Grundlage für die nächste Mieterhöhung und treibt die Preisspirale mit an.
Mit dieser Petition soll eine Änderung des § 558 Abs. 2 BGB erreicht werden, mit dem Ziel, dass alle Bestandsmieten einer Stadt/Gemeinde in die Berechnung der Mieten einbezogen werden (Erweiterung in zeitlicher und gegenständlicher Hinsicht). Unterzeichnet die Petition bis zum 7. Mai!